MITGLIEDSCHAFT
Wie und warum werde ich Kleingärtner ? Am Anfang steht der Wunsch nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung im Grünen, bei der mal kräftig zugepackt werden muss aber auch äußerst kreativ gearbeitet werden kann. Was liegt da näher als die Betätigung im eigenen Garten? Es ist nicht jedem vergönnt, ein Eigenheim mit Grundstück zu besitzen - das muss aber niemanden davon abhalten, einen Garten zu bewirtschaften! Die Lösung heißt: Gärtnern im eigenen Kleingarten. Nun geht es an die Suche nach einer passenden Parzelle. Schwarze Bretter, das Internet oder Kleinanzeigen in der Lokalpresse können hier sehr hilfreich sein. Wurde ein passender Kleingarten gefunden, führt der nächste Weg zum Vorstand des entsprechenden Vereins, denn ohne Mitgliedschaft im Verein gibt es auch keinen Pachtvertrag für den Wunschgarten. Der Vorstand führt ein kleines “Vorstellungsgespräch” mit den Gartenanwärtern durch und entscheidet über die Aufnahme des neuen Mitglieds. Dieses Vorgehen ist ungemein wichtig, denn der Vorstand kennt seine Mitglieder und manchmal “passt es einfach nicht”. Bevor Streit im Haus - oder besser im Garten - bevorsteht, sollte man in solch einem Fall lieber weiter nach einem passenden Garten Ausschau halten. Hat man jedoch den Aufnahmebescheid vom Vereinsvorstand in der Tasche, wird mit dem Vorpächter des Gartens ein Kaufvertrag abgeschlossen. Als Grundlage für den Kaufpreis der Bebauung und Bepflanzung (denn das Gartenland wird gepachtet) dient das Wertermittlerprotokoll, das der Vorpächter bereits von zwei Wertermittlern erstellen lassen hat. Hierin sind auch alle Baulichkeiten und Objekte aufgeführt, die vor der Übergabe entfernt werden müssen, da sie nicht mehr dem aktuellen rechtlichem Stand entsprechen. Ist auch diese Hürde genommen, kann es mit dem Gärtnern auch schon losgehen! Aber halt, nicht alles ist im Kleingarten erlaubt - das Bundeskleingartengesetz macht konkrete Aussagen, was geht und was nicht. Im Zweifel hilft der Vorstand hier gerne weiter. Warum gibt es diese gesetzlichen Regeln? Es ist ganz einfach - ein Kleingarten besitzt einen besonderen rechtlichen Schutz in Bezug auf Bestand und finanzieller Belastung für den Pächter. Für sehr kleines Geld kann sich der Kleingärtner seinen Traum vom eigenen Garten erfüllen und sich sowie seine Familie mit frischen und gesunden Gartenbauerzeugnissen versorgen. Damit das so bleibt, muss die Kleingartenanlage als solche erkennbar sein. Wandelt sie sich im Laufe der Zeit von einer Gartenanlage in eine Erholungssiedlung, steigt die Pacht nicht unerheblich und auch die rechtliche Schutzstellung geht teilweise verloren. Daher sind diese Regeln von jedem Kleingärtner im eignen Interesse einzuhalten. Ist das nicht unheimlich kompliziert? Nein - auch wenn es im ersten Moment etwas abschreckend wirken kann. Die Vorteile, die uns eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein bietet, überwiegen die wenigen einschränkenden Regeln deutlich. Was bietet mit der Verein? Ich habe immer Leute um mich herum, die mir helfen können überschaubare jährliche finanzielle Belastung gesetzlich geschützte Gartenanlage günstige Versicherungen für die Gartenlaube Gemeinschaftsgefühl gemeinsame Aktivitäten und Feste fachliche Betreuung und Beratung Teil einer riesigen deutschlandweiten Organisation  Lust bekommen? - dann melden Sie sich einfach bei uns oder einem Kleingartenverein in Ihrer Nähe! Grüne Grüße vom Prahmer Berg
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MITGLIEDSCHAFT
  Wie und warum      werde ich Kleingärtner ? Am Anfang steht der Wunsch nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung im Grünen, bei der mal kräftig zugepackt werden muss aber auch äußerst kreativ gearbeitet werden kann. Was liegt da näher als die Betätigung im eigenen Garten? Es ist nicht jedem vergönnt, ein Eigenheim mit Grundstück zu besitzen - das muss aber niemanden davon abhalten, einen Garten zu bewirtschaften! Die Lösung heißt: Gärtnern im eigenen Kleingarten. Nun geht es an die Suche nach einer passenden Parzelle. Schwarze Bretter, das Internet oder Kleinanzeigen in der Lokalpresse können hier sehr hilfreich sein. Wurde ein passender Kleingarten gefunden, führt der nächste Weg zum Vorstand des entsprechenden Vereins, denn ohne Mitgliedschaft im Verein gibt es auch keinen Pachtvertrag für den Wunschgarten. Der Vorstand führt ein kleines “Vorstellungsgespräch” mit den Gartenanwärtern durch und entscheidet über die Aufnahme des neuen Mitglieds. Dieses Vorgehen ist ungemein wichtig, denn der Vorstand kennt seine Mitglieder und manchmal “passt es einfach nicht”. Bevor Streit im Haus - oder besser im Garten - bevorsteht, sollte man in solch einem Fall lieber weiter nach einem passenden Garten Ausschau halten. Hat man jedoch den Aufnahmebescheid vom Vereinsvorstand in der Tasche, wird mit dem Vorpächter des Gartens ein Kaufvertrag abgeschlossen. Als Grundlage für den Kaufpreis der Bebauung und Bepflanzung (denn das Gartenland wird gepachtet) dient das Wertermittlerprotokoll, das der Vorpächter bereits von zwei Wertermittlern erstellen lassen hat. Hierin sind auch alle Baulichkeiten und Objekte aufgeführt, die vor der Übergabe entfernt werden müssen, da sie nicht mehr dem aktuellen rechtlichem Stand entsprechen. Ist auch diese Hürde genommen, kann es mit dem Gärtnern auch schon losgehen! Aber halt, nicht alles ist im Kleingarten erlaubt - das Bundeskleingartengesetz macht konkrete Aussagen, was geht und was nicht. Im Zweifel hilft der Vorstand hier gerne weiter. Warum gibt es diese gesetzlichen Regeln? Es ist ganz einfach - ein Kleingarten besitzt einen besonderen rechtlichen Schutz in Bezug auf Bestand und finanzieller Belastung für den Pächter. Für sehr kleines Geld kann sich der Kleingärtner seinen Traum vom eigenen Garten erfüllen und sich sowie seine Familie mit frischen und gesunden Gartenbauerzeugnissen versorgen. Damit das so bleibt, muss die Kleingartenanlage als solche erkennbar sein. Wandelt sie sich im Laufe der Zeit von einer Gartenanlage in eine Erholungssiedlung, steigt die Pacht nicht unerheblich und auch die rechtliche Schutzstellung geht teilweise verloren. Daher sind diese Regeln von jedem Kleingärtner im eignen Interesse einzuhalten. Ist das nicht unheimlich kompliziert? Nein - auch wenn es im ersten Moment etwas abschreckend wirken kann. Die Vorteile, die uns eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein bietet, überwiegen die wenigen einschränkenden Regeln deutlich. Was bietet mit der Verein? Ich habe immer Leute um mich herum, die mir helfen können überschaubare jährliche finanzielle Belastung gesetzlich geschützte Gartenanlage günstige Versicherungen für die Gartenlaube Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsame Aktivitäten und Feste fachliche Betreuung und Beratung Teil einer riesigen deutschlandweiten Organisation Lust bekommen? - dann melden Sie sich einfach bei uns oder einem Kleingartenverein in Ihrer Nähe! Grüne Grüße vom Prahmer Berg