Wie und warum werde ich Kleingärtner ?
Am Anfang steht der Wunsch nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung im Grünen,
bei der mal kräftig zugepackt werden muss aber auch äußerst kreativ gearbeitet werden kann.
Was liegt da näher als die Betätigung im eigenen Garten?
Es ist nicht jedem vergönnt, ein Eigenheim mit Grundstück zu besitzen - das muss aber
niemanden davon abhalten, einen Garten zu bewirtschaften!
Die Lösung heißt: Gärtnern im eigenen Kleingarten.
Nun geht es an die Suche nach einer passenden Parzelle.
Schwarze Bretter, das Internet oder Kleinanzeigen in der Lokalpresse können hier sehr
hilfreich sein.
Wurde ein passender Kleingarten gefunden, führt der nächste Weg zum
Vorstand des entsprechenden Vereins, denn ohne Mitgliedschaft im
Verein gibt es auch keinen Pachtvertrag für den Wunschgarten.
Der Vorstand führt ein kleines “Vorstellungsgespräch” mit den Gartenanwärtern durch
und entscheidet über die Aufnahme des neuen Mitglieds.
Dieses Vorgehen ist ungemein wichtig, denn der Vorstand kennt seine Mitglieder
und manchmal “passt es einfach nicht”. Bevor Streit im Haus - oder besser
im Garten - bevorsteht, sollte man in solch einem Fall lieber weiter nach einem passenden
Garten Ausschau halten.
Hat man jedoch den Aufnahmebescheid vom Vereinsvorstand in der Tasche, wird mit dem
Vorpächter des Gartens ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Als Grundlage für den Kaufpreis der Bebauung und Bepflanzung (denn das Gartenland wird gepachtet)
dient das Wertermittlerprotokoll, das der Vorpächter bereits von zwei Wertermittlern erstellen lassen hat.
Hierin sind auch alle Baulichkeiten und Objekte aufgeführt, die vor der Übergabe entfernt
werden müssen, da sie nicht mehr dem aktuellen rechtlichem Stand entsprechen.
Ist auch diese Hürde genommen, kann es mit dem Gärtnern auch schon losgehen!
Aber halt, nicht alles ist im Kleingarten erlaubt - das Bundeskleingartengesetz
macht konkrete Aussagen, was geht und was nicht.
Im Zweifel hilft der Vorstand hier gerne weiter.
Warum gibt es diese gesetzlichen Regeln?
Es ist ganz einfach - ein Kleingarten besitzt einen besonderen rechtlichen Schutz in Bezug
auf Bestand und finanzieller Belastung für den Pächter.
Für sehr kleines Geld kann sich der Kleingärtner seinen Traum vom eigenen Garten erfüllen
und sich sowie seine Familie mit frischen und gesunden Gartenbauerzeugnissen versorgen.
Damit das so bleibt, muss die Kleingartenanlage als solche erkennbar sein.
Wandelt sie sich im Laufe der Zeit von einer Gartenanlage in eine Erholungssiedlung,
steigt die Pacht nicht unerheblich und auch die rechtliche Schutzstellung geht teilweise verloren.
Daher sind diese Regeln von jedem Kleingärtner im eignen Interesse einzuhalten.
Ist das nicht unheimlich kompliziert?
Nein - auch wenn es im ersten Moment etwas abschreckend wirken kann.
Die Vorteile, die uns eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein bietet, überwiegen die wenigen
einschränkenden Regeln deutlich.
Was bietet mit der Verein?
Ich habe immer Leute um mich herum, die mir helfen können
überschaubare jährliche finanzielle Belastung
gesetzlich geschützte Gartenanlage
günstige Versicherungen für die Gartenlaube
Gemeinschaftsgefühl
gemeinsame Aktivitäten und Feste
fachliche Betreuung und Beratung
Teil einer riesigen deutschlandweiten Organisation
Lust bekommen? - dann melden Sie sich einfach bei uns oder einem Kleingartenverein in Ihrer Nähe!
Grüne Grüße vom Prahmer Berg
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